Dartverband Berlin e.V.

Verbot des Sportbetriebs

Der Senat von Berlin hat beginnend mit dem heutigen Samstag, 14. März 2020, eine Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Berlin erlassen. Den genauen Wortlaut entnehmt bitte folgendem Link:

Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin

Der für den Dartsport relevante Teil:

§ 4 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. wird untersagt.

Heißt für uns: Alle Turniere, auch privat veranstaltet, sind untersagt.

Die drohenden Strafen bei Verstößen ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz. (In der Regel Straftaten mit saftigen Geld- oder Freiheitsstrafen).

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